10.05.2017
Kategorie: News, Vorschriften


Der Bun­desrat hat am 26.04.2017 die Total­re­vi­sion der Verord­nun­gen im Strahlen­schutz genehmigt, mit welch­er ab 01.01.2018 fol­gende wesentlichen Neuerung gelten:

  • Radon­ref­eren­zw­ert von 300 Bq/m3 in Wohn- und Aufen­thalt­sräu­men (Richtwert bish­er 400 Bq/m3)
  • Schwellen­wert von 1’000 Bq/m3 für Arbeit­splätze (Gren­zw­ert bish­er 3’000 Bq/m3)
  • Sanierungspflicht für öffentliche und pri­vate Kindergärten und Schulen innert drei Jahren (bish­er keine Sanierungspflicht)

Jehle Umwel­dien­ste bietet ziel­gerichtete Dien­stleis­tun­gen für Ihre Sicher­heit zur Lösung der Radon-Fra­gen: Mes­sun­gen, Beratung sowie Fach­pla­nung und Fach­bauleitung bei Sanierungs- oder Neubauprojekten.

Weit­ere Infos

Kon­takt: Dr. Roy Trittschack, BAG-anerkan­nte Radonfachperson.
roy.trittschack@jehle-umweltdienste.ch

Links

Jehle­News 2017–2 (PDF)

Mit­teilung des BAG