Die Bauarbeitenverordnung (BauAv) wurde einer Totalrevision unterzogen. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 18.06.21 wird die BauAv am 01.01.22 mit neuen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit in Kraft treten.
Folgende drei grundlegenden Neuerungen werden eingeführt:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Neu ist die Planung zur Reduktion von Gesundheits- und Unfallrisiken auch mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren (Art. 4) - Sonne, Hitze und Kälte
Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen (Art. 37) - Beleuchtung
Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein (Art. 38).
Daneben wurden Bestimmungen zu Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie in Gruben/Schächten angepasst oder präzisiert.
Für Asbestsanierungsfirmen wird die Meldepflicht erweitert. Zudem müssen Spezialist:Innen für Asbestsanierungsarbeiten neu eine Fortbildung besuchen, und es gibt zusätzliche Anforderungen für anerkannte Asbestsanierungsfirmen.
Weitere Infos: siehe https://www.suva.ch/de-CH/material/Factsheets/neue-bauav-2022
Kontakt: Clemens Jehle