20.01.2016
Kategorie: Altlasten, Asbest, News, Schwermetalle, Vorschriften

Die neue Verord­nung zur Ver­mei­dung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) vom 04.12.2015 ist seit 01.01.2016 in Kraft und erset­zt die seit 1990 gel­tende tech­nis­che Verord­nung über Abfälle (TVA).

All­ge­meine Neuerungen

Die neuen Bes­tim­mungen der VVEA sollen den scho­nen­den Umgang mit Ressourcen bess­er regeln und berück­sichtigt die Entwick­lung der let­zten bei­den Jahrzehnte und den Stand der Tech­nik. Die Ver­w­er­tung wird gefördert und die Bes­tim­mungen zu Abfal­lan­la­gen wur­den über­ar­beit­et. Neu ist die Ablagerung von Abfällen in 5 Deponi­etypen A, B, C, D und E dif­feren­ziert­er definiert als mit den 3 bish­eri­gen Typen für Inert­stoffe, Rest­stoffe und Reak­tor­ma­te­r­i­al. Auch die Nach­sorge von Deponien wurde klar­er geregelt.
Neu geregelt sind auch Berichter­stat­tung, Infor­ma­tion­spflicht und Ausbildung.

Neuerung betr­e­f­fend Baupro­jek­te und Gebäudeschadstoffe

Neu ist fest­gelegt, dass die Bauherrschaft bei Bauar­beit­en den zuständi­gen Behörden
Angaben über Bauabfälle mit umwelt- oder gesund­heits­ge­fährden­den Stof­fen wie poly- chlo­ri­erte Biphenyle (PCB), poly­cy­clis­che aro­ma­tis­che Kohlen­wasser­stoffe (PAK), Blei oder Asbest machen muss. Damit wer­den Bauher­ren dazu ver­an­lasst, eine Ermit­tlung solch­er Stoffe für die Pla­nung von Bauar­beit­en zu ver­an­lassen. Zudem beste­ht neu eine explizite Nach­weispflicht der vorschrifts­gemässen Entsorgung.

Das BAFU bere­it­et für die Umset­zung der neuen Bes­tim­mungen Vol­lzugshil­fen vor.

Weit­ere Infos
Medi­en­mit­teilung BAFU vom 04.01.2016 (Web­seite)