Die neue Verordnung zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) vom 04.12.2015 ist seit 01.01.2016 in Kraft und ersetzt die seit 1990 geltende technische Verordnung über Abfälle (TVA).
Allgemeine Neuerungen
Die neuen Bestimmungen der VVEA sollen den schonenden Umgang mit Ressourcen besser regeln und berücksichtigt die Entwicklung der letzten beiden Jahrzehnte und den Stand der Technik. Die Verwertung wird gefördert und die Bestimmungen zu Abfallanlagen wurden überarbeitet. Neu ist die Ablagerung von Abfällen in 5 Deponietypen A, B, C, D und E differenzierter definiert als mit den 3 bisherigen Typen für Inertstoffe, Reststoffe und Reaktormaterial. Auch die Nachsorge von Deponien wurde klarer geregelt.
Neu geregelt sind auch Berichterstattung, Informationspflicht und Ausbildung.
Neuerung betreffend Bauprojekte und Gebäudeschadstoffe
Neu ist festgelegt, dass die Bauherrschaft bei Bauarbeiten den zuständigen Behörden
Angaben über Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie poly- chlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder Asbest machen muss. Damit werden Bauherren dazu veranlasst, eine Ermittlung solcher Stoffe für die Planung von Bauarbeiten zu veranlassen. Zudem besteht neu eine explizite Nachweispflicht der vorschriftsgemässen Entsorgung.
Das BAFU bereitet für die Umsetzung der neuen Bestimmungen Vollzugshilfen vor.
Weitere Infos
Medienmitteilung BAFU vom 04.01.2016 (Webseite)