Die Vernehmlassung zur Änderung der Technische Verordnung über Abfälle (TVA) läuft bis 30.11.2014. Die geplanten Änderungen umfassen unter Anderem eine Änderung der Deponiekategorien (neu sollen 5 statt heute 3 Kategorien definiert sein), Anpassungen von Abfallkategorien und eine Ermittlungspflicht für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen. Die Ermittlung soll dabei an die Verfahren der Baubewilligung geknüpft werden. Die Inkraftsetzung ist für 2015 geplant.
Neu soll Der Bund auch Vollzugshilfen schaffen und die Kantone sollen zur Aus- und Weiterbildung für Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, verpflichtet werden.
Kommentar
Grundsätzlich begrüssen wir die Neuerungen betreffend Gebäudeschadstoffe, da wesentliche regulatorische Lücken geschlossen werden. Da in vielen Kantonen und Gemeinden reine Rückbauten nicht baubewilligungspflichtig sind, sollte die Ermittlung nicht allein an Baubewilligungsverfahren geknüpft werden. Handlungsbedarf sehen wir auch nach wie vor bei einer konkreten und besseren Regelung der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, aber anderer schadstoffhaltiger Bauabfälle (z.B. Chlorparaffine, PAK, Schwermetalle). Entsprechend werden die geplanten Vollzugshilfen für ausreichend klare Bestimmungen sorgen müssen.
Für die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial in die neu fünf möglichen Deponiekategorien (statt bisher 3) werden die Anforderung komplexer, die Planung und Ausschreibung von Massnahmen entsprechend etwas aufwändiger. Die im Entwurf der TVA auch vorgesehene Verwertungspflicht ist nicht unumstritten, sowohl aus ökologischer wie ökonomischer Sicht.
Nachtrag 30.11.2014:
Der Fachverband Gebäudeschadstoffe (www.fages.org) hat im Rahmen der Vernehmlassung zur TVA eine Stellungnahme eingereicht.