15.10.2014
Kategorie: Altlasten, Asbest, News, Vorschriften

Die Vernehm­las­sung zur Änderung der Tech­nis­che Verord­nung über Abfälle (TVA) läuft bis 30.11.2014. Die  geplanten Änderun­gen umfassen unter Anderem eine Änderung der Deponiekat­e­gorien (neu sollen 5 statt heute 3 Kat­e­gorien definiert sein), Anpas­sun­gen von Abfal­lkat­e­gorien und eine Ermit­tlungspflicht für die Unter­suchung von Gebäude­schad­stof­fen. Die Ermit­tlung soll dabei an die Ver­fahren der Baube­wil­li­gung geknüpft wer­den. Die Inkraft­set­zung ist für 2015 geplant.

Neu soll Der Bund auch Vol­lzugshil­fen schaf­fen und die Kan­tone sollen zur Aus- und Weit­er­bil­dung für Per­so­n­en, die in der Abfall­wirtschaft tätig sind, verpflichtet werden.

Kom­men­tar

Grund­sät­zlich begrüssen wir die Neuerun­gen betr­e­f­fend Gebäude­schad­stoffe, da wesentliche reg­u­la­torische Lück­en geschlossen wer­den. Da in vie­len Kan­to­nen und Gemein­den reine Rück­baut­en nicht baube­wil­li­gungspflichtig sind, sollte die Ermit­tlung nicht allein an Baube­wil­li­gungsver­fahren geknüpft wer­den. Hand­lungs­be­darf sehen wir auch nach wie vor bei ein­er konkreten und besseren Regelung der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, aber ander­er schad­stoffhaltiger Bauabfälle (z.B. Chlor­paraf­fine, PAK, Schw­er­met­alle). Entsprechend wer­den die geplanten Vol­lzugshil­fen für aus­re­ichend klare Bes­tim­mungen sor­gen müssen.

Für die Entsorgung von belastetem Aushub­ma­te­r­i­al in die neu fünf möglichen Deponiekat­e­gorien (statt bish­er 3) wer­den die Anforderung kom­plex­er, die Pla­nung und Auss­chrei­bung von Mass­nah­men entsprechend etwas aufwändi­ger. Die im Entwurf der TVA auch vorge­se­hene Ver­w­er­tungspflicht ist nicht unum­strit­ten, sowohl aus ökol­o­gis­ch­er wie ökonomis­ch­er Sicht.

 

Nach­trag 30.11.2014:
Der Fachver­band Gebäude­schad­stoffe (www.fages.org) hat im Rah­men der Vernehm­las­sung zur TVA eine Stel­lung­nahme eingereicht.