20.02.2014
Kategorie: Asbest, News, Vorschriften

Im Dezem­ber 2013 wur­den von der SUVA neue Fact­sheets mit Richtlin­ien für vere­in­fachte Schutz­mass­nah­men beim Umgang mit asbesthalti­gen Rohriso­la­tio­nen und Beschich­tun­gen publiziert. 

Damit wur­den die bish­eri­gen Anforderun­gen für den Umgang mit asbesthalti­gen Rohriso­la­tio­nen gemäss EKAS-Richtlin­ie 6503 mit neuen Richtlin­ien ergänzt und wesentlich gelockert.

  • Fact­sheet Nr. 33073 ist ein Überblick und beschreibt die ver­schiede­nen Vorge­hensweisen für den Umgang mit asbesthalti­gen Rohriso­la­tio­nen (Entschei­dungss­chema)
  • Fact­sheet Nr. 33074 beschreibt die Mass­nah­men zur Demon­tage und Entsorgung von Rohrleitun­gen mit asbesthaltiger Iso­la­tion am Stück (zer­störungs­frei) und zum Abisolieren von Rohriso­la­tio­nen mit bitu­minösen Beschichtungen
  • Fact­sheet Nr. 33075 beschreibt die Mass­nah­men zum Abtren­nen und Entsor­gen von ganzen Rohren mit asbesthalti­gen Rohriso­la­tio­nen (abschnei­den, abklemmen)

Unser Kom­men­tar

Wir begrüssen eine Konkretisierung der Anforderun­gen für Schutz­mass­nah­men bei Ein­grif­f­en an asbesthalti­gen Rohrleitun­gen. In der Prax­is sind ins­beson­dere bei Leck­a­gen oft rasche gezielte Ein­griffe erforder­lich. Daher eracht­en wir Vere­in­fachun­gen für diese Fälle als sehr sin­nvoll, da auch die Kosten für Mass­nah­men reduziert wer­den können.

Mit den neuen Fact­sheets sind aber auch neue Unsicher­heit­en ent­standen. So fehlen aus unser­er Sicht die Angaben zu den Voraus­set­zun­gen, unter welchen die Factscheets ange­wandt wer­den sollen oder dür­fen (max­i­male Asbest­ge­halte resp. Faser­freiset­zung, Men­gen der zu bear­bei­t­en­den Rohrleitun­gen, Dauer des Ein­satzes unter welchen so gear­beit­et wer­den darf, Risikofaktoren).

Zudem enthal­ten unser­er Ansicht nach die Fact­sheets Bilder und Angaben, die Män­gel betr­e­f­fend beste­hen­der Schutzvorschriften aufweisen oder zu solchen ver­leit­en (z.B. Sägen ohne Schutzhand­schuhe, Schutzbrille). Die vorgeschla­ge­nen ein­fachen Schutz­mass­nah­men wie räum­liche Tren­nung, Luftwech­sel, Halb­masken mit Fil­ter FFP3 mögen bei Arbeit­en gerin­gen Umfanges (z.B. kleine Repara­turen) an Rohriso­la­tio­nen mit hohen Asbest­ge­hal­ten genü­gen, bieten aber unseres Eracht­ens keinen genü­gen­den Schutz von Per­so­n­en für umfan­gre­ichere Arbeit­en. Zudem sind für eine vorschrifts­gemässe Entsorgung als Son­der­ab­fall und Trans­port gemäss ADR/SDR unser­er Ansicht nach weit­erge­hende Anforderun­gen an Ver­pack­ung und Kennze­ich­nung von Abfällen mit schwach gebun­de­nen und damit freiset­zbaren Asbest­fasern zu erfüllen.

Wir empfehlen deshalb, die Anwen­dung der vere­in­facht­en Mass­nah­men für Demon­tage und Entsorgung von asbesthaltige Rohriso­la­tio­nen vor­erst nur, wenn diese von den zuständi­gen Behör­den schriftlich bestätigt werden.