Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im September 2020 das neue Vollzugshilfe-Modul für Bauabfälle publiziert. Damit wurde eine seit 2015 laufende Arbeits- und Vernehmlassungsphase abgeschlossen und Bestimmungen zur Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) für den Vollzug präzisiert.
Bauabfälle sind mengenmässig die mit Abstand wichtigste Abfallkategorie. Zudem sind Bauabfälle oft mit Schadstoffen belastet. Eine sach- und umweltgerechte Verwertung oder Entsorgung von Bauabfällen ist daher ökologisch und wirtschaftlich von grosser Bedeutung.
Mit dem vorliegenden Vollzugshilfemodul wird ein schweizweit gültiger Standard für die Ermittlung Schadstoffen sowie für die Entsorgung und Verwertung von Bauabfällen festgelegt. Geregelt wird auch die Erstellung von Entsorgungskonzepten und die Melde- und Nachweispflichten für die Entsorgung von Bauabfällen.
Unsere Firma hat aktiv an der Erarbeitung von Grundlagen zu dieser Vollzugshilfe und in Arbeitsgruppen resp. der Vernehmlassung mitgewirkt.
Weitere Infos:
Clemens Jehle (Mitglied Vorstand FAGES, Mitglied BAFU-Arbeitsgruppe “Runder Tisch” Entsorgung asbesthaltiger Abfälle)