Anlässlich einer internationalen Konferenz zur Regelung von gefährlichen und gesundheitsschädlichen Stoffen in Genf vom 28.04.–10.05.2013 wurde über einen — auch von der Schweiz unterstützten — Vorschlag für eine weltweit einheitliche Regelung betreffend Chrysotil-Asbest im Rahmen der Rotterdamer Konvention beraten und abgestimmt.
Die Staaten der Rotterdamer Konvention konnten sich dabei aber nicht darauf einigen, Chrysotil-Asbest in die Liste der regulierten Stoffe aufzunehmen (Anhang III der Rotterdamer Konvention). Sieben Staaten – Russland, Kasachstan, Kirgisien, die Ukraine, Simbabwe, Indien und Vietnam — hatten sich gegen eine solche Regelung von Chrysotil ausgesprochen. China hatte sich zwar zunächst für eine Regelung von Chrysotil-Asbest ausgesprochen, dann aber doch das Votum der sieben opponierenden Staaten unterstützt, die Abstimmung zu dieser Vorlage nicht durchzuführen.
Unser Kommentar:
Mit dem Scheitern des seit mehreren Jahren vorbereiteten Vorschlages zur Aufnahme von Chrysotil-Asbest in die Liste der gemäss Rotterdammer-Konvention regulierten Stoffe wurde eine wichtige Chance vergeben, diesen gesundheitsschädlichen Stoff international einheitlich zu reglementieren. Die Rotterdamer-Konvention hätte ja nicht einmal die Produktion in diesen Ländern verboten, sondern “nur” den internationalen Handel sicherer gemacht.
Der Abbau von Chrysotil-Asbest, die Herstellung und Verwendung von Chrysotil-haltigen Produkten sowie der Export und Import bleiben damit in vielen Staaten erlaubt. Mangels der Reglementierung gemäss Rotterdammer-Konvention bleibt auch die Kontrolle des Warenverkehrs (und damit auch der Import in EU-Länder und in die Schweiz) erschwert, da nun weiterhin eine einheitliche Export-/Importregelung und ‑meldung fehlt.
Da der Import von Waren aus Ländern, in denen Asbest nach wie vor nicht verboten ist, seit Jahren stark wächst, nimmt auch die Gefahr zu, dass asbesthaltige Produkte aus solchen Ländern in die Schweiz und andere Europäsche Länder gelangen. Die Asbest-Gefahr ist also auch nach über 20 Jahren seit dem Asbestverbot nicht gebannt. Die entsprechende Kontrolle von Importprodukten muss weiterhin allein beim Einkauf resp. beim Import erfolgen und es obliegt den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden, dies zu kontrollieren.
Die Länder, in denen Chrysotil-Asbest nun weiterhin hergestellt und verwendet wird, gewichten offensichtlich die materiellen Vorzüge von Chrysotil-Asbest als wichtiger als die seit Jahren bekannten Gesundheitsrisiken für die Menschen, die diesen Stoffen ausgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass für die Millionen von Betroffenen dennoch bald griffige Regelungen und bessere Schutzmassnahmen realisiert werden.