Die SUVA hat zum Jahreswechsel eine Information zur maximalen Arbeitsplatz-Konzentration für gesundheitsgefährdende Stoffe veröffentlicht. Der sogenannte MAK-Wert wurde für über 100 Stoffe neu definiert, erhöht oder abgesenkt. Grundlage hierfür sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Hier zusammenfassend wichtige Änderungen:
Der MAK-Wert von Epichlorhydrin wurde von 2 ppm auf 0.5 ppm abgesenkt. Da es sich bei dieser Substanz um einen reproduktionstoxischen Stoff handelt, sind beim Umgang mit Epichlorhydrin besondere Massnahmen zu treffen.
Beim Umgang mit Bisphenol A ist zu beachten, dass der MAK-Wert von 5 mg/m3 auf 3 mg/m3 gesenkt wurde. Grund hierfür ist eine Einstufung der Substanz als reproduktionstoxischer Stoff.
Für Nitroglycerin und Tetrachlormethan wurden die Grenzwerte erhöht.
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen durch gesundheitsschädliche Stoffe in Ihrem Betrieb.
Ein wichtiger Baustein ist hierbei die messtechnische Überwachung gesundheitsgefährdender Einwirkungen. Mit Hilfe einer Messung kann die Einhaltung des MAK-Wertes geprüft werden.
Kontakt:
Susanne Arndt, Diplom-Ingenieurin für Umwelttechnik (FH), MAS Arbeit + Gesundheit, Arbeitshygienikerin/Messtechnikerin
Clemens Jehle, dipl. Chem HTL/FH, Geschäftsführer