06.01.2020
Kategorie: Allgemein

Die SUVA hat zum Jahreswech­sel eine Infor­ma­tion zur max­i­malen Arbeit­splatz-Konzen­tra­tion für gesund­heits­ge­fährdende Stoffe veröf­fentlicht. Der soge­nan­nte MAK-Wert wurde für über 100 Stoffe neu definiert, erhöht oder abge­senkt. Grund­lage hier­für sind neue wis­senschaftliche Erkenntnisse. 

Hier zusam­men­fassend wichtige Änderungen:

Der MAK-Wert von Epichlorhy­drin wurde von 2 ppm auf 0.5 ppm abge­senkt. Da es sich bei dieser Sub­stanz um einen repro­duk­tion­stox­is­chen Stoff han­delt, sind beim Umgang mit Epichlorhy­drin beson­dere Mass­nah­men zu treffen.

Beim Umgang mit Bisphe­nol A ist zu beacht­en, dass der MAK-Wert von 5 mg/m3 auf 3 mg/m3 gesenkt wurde. Grund hier­für ist eine Ein­stu­fung der Sub­stanz als repro­duk­tion­stox­is­ch­er Stoff.

Für Nitro­glyc­erin und Tetra­chlormethan wur­den die Gren­zw­erte erhöht. 

Wir unter­stützen Sie mit unser­er langjähri­gen Erfahrung bei der Ermit­tlung von Gefährdun­gen und Belas­tun­gen durch gesund­heitss­chädliche Stoffe in Ihrem Betrieb.
Ein wichtiger Baustein ist hier­bei die messtech­nis­che Überwachung gesund­heits­ge­fährden­der Ein­wirkun­gen. Mit Hil­fe ein­er Mes­sung kann die Ein­hal­tung des MAK-Wertes geprüft werden. 

Kon­takt:
Susanne Arndt, Diplom-Inge­nieurin für Umwelt­tech­nik (FH), MAS Arbeit + Gesund­heit, Arbeitshygienikerin/Messtechnikerin

Clemens Jehle, dipl. Chem HTL/FH, Geschäftsführer