25.09.2020
Kategorie: Allgemein, Asbest, News, Vorschriften

Das Bun­de­samt für Umwelt (BAFU) hat im Sep­tem­ber 2020 das neue Vol­lzugshil­fe-Mod­ul für Bauabfälle pub­liziert. Damit wurde eine seit 2015 laufende Arbeits- und Vernehm­las­sungsphase abgeschlossen und Bes­tim­mungen zur Verord­nung über die Ver­mei­dung und die Entsorgung von Abfällen (Abfal­lverord­nung, VVEA) für den Vol­lzug präzisiert.

Bauabfälle sind men­gen­mäs­sig die mit Abstand wichtig­ste Abfal­lkat­e­gorie. Zudem sind Bauabfälle oft mit Schad­stof­fen belastet. Eine sach- und umwelt­gerechte Ver­w­er­tung oder Entsorgung von Bauabfällen ist daher ökol­o­gisch und wirtschaftlich von gross­er Bedeutung. 

Mit dem vor­liegen­den Vol­lzugshil­femod­ul wird ein schweizweit gültiger Stan­dard für die Ermit­tlung Schad­stof­fen sowie für die Entsorgung und Ver­w­er­tung von Bauabfällen fest­gelegt. Geregelt wird auch die Erstel­lung von Entsorgungskonzepten und die Melde- und Nach­weispflicht­en für die Entsorgung von Bauabfällen.

Unsere Fir­ma hat aktiv an der Erar­beitung von Grund­la­gen zu dieser Vol­lzugshil­fe und in Arbeits­grup­pen resp. der Vernehm­las­sung mitgewirkt. 

Weit­ere Infos:

Clemens Jehle (Mit­glied Vor­stand FAGES, Mit­glied BAFU-Arbeits­gruppe “Run­der Tisch” Entsorgung asbesthaltiger Abfälle)

Lit: Bauabfälle, Ein Mod­ul der Vol­lzugshil­fe VVEA, Rei­he Umwelt-Vol­lzug, Num­mer UV-1826‑D, Bun­de­samt für Umwelt BAFU (2020)