Der Bundesrat hat am 26.04.2017 die Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz genehmigt, mit welcher ab 01.01.2018 folgende wesentlichen Neuerung gelten:
- Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 in Wohn- und Aufenthaltsräumen (Richtwert bisher 400 Bq/m3)
- Schwellenwert von 1’000 Bq/m3 für Arbeitsplätze (Grenzwert bisher 3’000 Bq/m3)
- Sanierungspflicht für öffentliche und private Kindergärten und Schulen innert drei Jahren (bisher keine Sanierungspflicht)
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Kontakt: Dr. Roy Trittschack, BAG-anerkannte Radonfachperson.
roy.trittschack@jehle-umweltdienste.ch