25.07.2012
Kategorie: News

Die SUVA hat vier neue Fact-Sheets betr­e­f­fend Asbest in Fen­sterkitt pub­liziert. Die vier Merk­blät­ter mit Richtlin­ien behan­deln den Umgang und die Schutz­mass­nah­men für den Aus­bau von asbesthaltigem Fen­sterkitt für vier ver­schiedene Fälle. Damit beste­ht eine erste Prax­ishil­fe für den Umgang mit asbesthaltigem Kitt bei Holzfen­stern oder bei Metallfenstern.

Unsere Stellungnahme

Wir begrüssen die neuen Richtlin­ien, da diese die seit vie­len Jahren beste­hen­den Unsicher­heit­en resp. den unter­schiedliche Vol­lzug in den ver­schiede­nen Regionen/Kantonen vere­in­heitlicht. Damit wird die Beurteilung von Mass­nah­men und die Entsorgung von asbesthaltigem Kitt von Fen­stern vereinfacht.

Die Entsorgung von Met­al­labfällen mit Resten von asbesthaltigem Kitt ist damit jedoch nicht geregelt und bleibt offen. Eben­so wird nicht auf die Notwendigkeit der Unter­suchung von Kitt oder Fugen­dich­tungs­massen der Rah­men­pro­file selb­st sowie zwis­chen Rah­men und Mauern/Fassade (Lei­bun­gen) berück­sichtigt. Dort kön­nen erfahrungs­gemäss eben­falls asbesthaltige Kitt-oder Dicht­massen vorkom­men, und zwar nicht sel­ten auch solche mit amphi­bolen Asbest­fasern und solche mit weit höheren Asbest­ge­hal­ten als im Fen­sterkitt der Verglasungen.

Für nähere Auskün­fte zu den Prob­lem­punk­ten und für den sicheren Umgang mit asbesthaltigem Kitt und für die vorschrifts­gemässe Entsorgung bieten wir Unterstützung.