15.12.2012
Kategorie: News

Die SUVA hat neue Richtlin­ien für die Unter­suchun­gen von Boden­belä­gen und für den Aus­bau und die Entsorgung asbesthaltiger  Boden­beläge pub­liziert. Damit wer­den ein­er­seits für einen gewis­sen PVC-Boden­be­lagstyp (asbesthaltige Colovinyl-Plat­ten) die Anforderun­gen für den Aus­bau reduziert (Aus­bau ist daher kostengün­stig real­isier­bar). Ander­er­seits wer­den neu auch Boden­be­lagskle­ber geregelt: Es wird expliz­it darauf hingewiesen, dass auch Boden­be­lagskle­ber Asbest­fasern enthal­ten kön­nen und deshalb unter­sucht wer­den sollen. Für die Ent­fer­nung und Entsorgung von asbesthalti­gen Boden­be­lagskle­ber sind spez­i­fis­che Mass­nah­men angezeigt.

Unsere Stellungnahme

Wir begrüssen grund­sät­zliche diese neuen Richtlin­ien. Damit wer­den die Richtlin­ien für asbesthaltige Boden­beläge und Boden­be­lagskle­ber auf den Stand der Tech­nik und des Wis­sens gebracht und die alten Richtlin­ien ersetzt.

Eine Aktu­al­isierung und Ergänzung der Richtlin­ien betr­e­f­fend Boden­be­lagskle­ber war seit Jahren über­fäl­lig. Seit vie­len  Jahren beproben und unter­suchen wir bere­its Boden­be­lagskle­ber, da diese Prob­lematik in unseren Fachkreisen schon lange bekan­nt war. Diese Erfahrung ist in die neuen Richtlin­ien eingeflossen.

Fern­er wer­den mit den neuen Richtlin­ien erst­mals auch die zweis­chichti­gen PVC-Boden­beläge geregelt. Wir wis­sen aus über zehn Jahren Erfahrung mit diesen Belä­gen, dass diese oft­mals Asbest­fasern (meis­tens amphi­bole) aufweisen kön­nen und ein sehr viel grösseres Faser­freiset­zungspo­ten­tial aufweisen als die ein­schichti­gen PVC-Beläge (meis­tens Chrysotil-haltig). Mit der neuen Richtlin­ie wird diesem Gefährdungspo­ten­tial Rech­nung getra­gen und für eine vorschrifts­gemässe Ent­fer­nung und Entsorgung solch­er Beläge gesorgt.

Konsequenzen für unsere Kunden und aktuellen Projekte

Unsere Vorge­hensweise und Pro­jek­te entsprechen bere­its seit vie­len Jahren den neue Richtlin­ien.  Für unsere Kun­den ergeben sich deshalb wed­er Nach­holbe­darf noch Mehrkosten oder Änderun­gen. Die neue Regelung verpflichtet nun­mehr alle Ingenieurbüros/Fachleute zu ein­er ein­heitlichen und sin­nvollen Vorgehensweise.

Die neuen Richtlin­ien verpflicht­en jedoch nicht dazu, dass alle Boden­be­lagskle­ber in jedem Fall unter­sucht wer­den sollen oder müssen: Es obliegt den Fach­per­so­n­en, den Hand­lungs­be­darf für den konkreten Falle zu prüfen.

Abgrenzung

Die neuen Richtlin­ien regeln haupt­säch­lich PVC-Boden­beläge und Boden­be­lagskle­ber, nicht aber den Umgang mit anderen Boden­belä­gen, min­er­alis­chen Überzü­gen oder Magnesitbelägen.

Weitere Hilfe

Für nähere Auskün­fte zum sicheren Umgang mit asbesthaltigem Boden­belä­gen, Überzü­gen oder Mag­ne­sit­belä­gen und für die vorschrifts­gemässe Entsorgung bieten wir gerne Unterstützung.