Die SUVA hat neue Richtlinien für die Untersuchungen von Bodenbelägen und für den Ausbau und die Entsorgung asbesthaltiger Bodenbeläge publiziert. Damit werden einerseits für einen gewissen PVC-Bodenbelagstyp (asbesthaltige Colovinyl-Platten) die Anforderungen für den Ausbau reduziert (Ausbau ist daher kostengünstig realisierbar). Andererseits werden neu auch Bodenbelagskleber geregelt: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass auch Bodenbelagskleber Asbestfasern enthalten können und deshalb untersucht werden sollen. Für die Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Bodenbelagskleber sind spezifische Massnahmen angezeigt.
Unsere Stellungnahme
Wir begrüssen grundsätzliche diese neuen Richtlinien. Damit werden die Richtlinien für asbesthaltige Bodenbeläge und Bodenbelagskleber auf den Stand der Technik und des Wissens gebracht und die alten Richtlinien ersetzt.
Eine Aktualisierung und Ergänzung der Richtlinien betreffend Bodenbelagskleber war seit Jahren überfällig. Seit vielen Jahren beproben und untersuchen wir bereits Bodenbelagskleber, da diese Problematik in unseren Fachkreisen schon lange bekannt war. Diese Erfahrung ist in die neuen Richtlinien eingeflossen.
Ferner werden mit den neuen Richtlinien erstmals auch die zweischichtigen PVC-Bodenbeläge geregelt. Wir wissen aus über zehn Jahren Erfahrung mit diesen Belägen, dass diese oftmals Asbestfasern (meistens amphibole) aufweisen können und ein sehr viel grösseres Faserfreisetzungspotential aufweisen als die einschichtigen PVC-Beläge (meistens Chrysotil-haltig). Mit der neuen Richtlinie wird diesem Gefährdungspotential Rechnung getragen und für eine vorschriftsgemässe Entfernung und Entsorgung solcher Beläge gesorgt.
Konsequenzen für unsere Kunden und aktuellen Projekte
Unsere Vorgehensweise und Projekte entsprechen bereits seit vielen Jahren den neue Richtlinien. Für unsere Kunden ergeben sich deshalb weder Nachholbedarf noch Mehrkosten oder Änderungen. Die neue Regelung verpflichtet nunmehr alle Ingenieurbüros/Fachleute zu einer einheitlichen und sinnvollen Vorgehensweise.
Die neuen Richtlinien verpflichten jedoch nicht dazu, dass alle Bodenbelagskleber in jedem Fall untersucht werden sollen oder müssen: Es obliegt den Fachpersonen, den Handlungsbedarf für den konkreten Falle zu prüfen.
Abgrenzung
Die neuen Richtlinien regeln hauptsächlich PVC-Bodenbeläge und Bodenbelagskleber, nicht aber den Umgang mit anderen Bodenbelägen, mineralischen Überzügen oder Magnesitbelägen.
Weitere Hilfe
Für nähere Auskünfte zum sicheren Umgang mit asbesthaltigem Bodenbelägen, Überzügen oder Magnesitbelägen und für die vorschriftsgemässe Entsorgung bieten wir gerne Unterstützung.