Der Bundesrat hat einen Vorschlag unterbreitet, die Verjährungsfrist für Ansprüche von Asbest-Opfer auf Entschädigungszahlungen von derzeit 10 Jahren auf 30 Jahre zu erhöhen. Damit sollen Spätschäden abgedeckt werden können. Der Nationalrat hat über die Vorlage debattiert und aufgrund von Bedenken von Wirtschaftsverbänden eine Verjährungsfrist von 20 Jahre beschlossen. Nun liegt der Fall beim Ständerat.
Die Vorlage ist umstritten und steht im Kontext des Entscheides vom 11.03.2014 vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in welchem die geltende Regelung in der Schweiz gerügt wurde.
Unser Kommentar
Bis eine neue Regelung beschlossen und in Kraft gesetzt bleibt es beim Status Quo. Die bestehende mangelhafte Regelung und Rechtsunsicherheit betrifft nicht nur mögliche Asbest-Geschädigte, sondern auch möglicherweise involvierte Arbeitgeber resp. Unternehmen, Versicherungen oder Behörden. Die Rechtssicherheit in der Schweiz sollte aber bald verbessert werden. Bis dahin müssen die offenen Fragen sorgfältig und weitsichtig beurteilt werden.
Weitere Infos
Beitrag SRF vom 20.09.2014 (Webseite)
SRF Beitrag aus Tagesschau vom 20.09.2014 (Video)
Beitrag SRF vom 25.09.2014 (Webseite)